| Gefahren | Maßnahmen |
| Verunreinigte Luft | * Absauganlagen installieren |
| Zu laute Absaugung | * Absauganlagen müssen möglichst geräuscharm arbeiten |
| Nicht ausreichende Absaugung | * Absauganlagen müssen möglichst an der Entstehungs- oder Austrittsstellen der verunreinigten Luft installiert werden |
| Gefährliche Konzentration von Gasen, Dämpfen oder Staub | * Absauganlagen und Raumlüftungen so gestalten, dass sich Gase, Dämpfe oder Staub leicht entzündlicher, entzündlicher oder schwer entzündlicher Stoffe in einer für die Sicherheit gefährlichen Konzentration nicht ansammeln können ( die konzentration darf 50% der unteren Explosionsgrenze nicht erreichen ) |
| Vermischung abgesaugter und reiner Luft | * Abgesaugte Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe sind so abzuleiten, abzuscheiden oder zu sammeln, dass die Arbeitnehmer nicht gefährdet und die Luftverhältnisse im Betrieb nicht beeinträchtigt sind |
| Wechselwirkungen von Absaugung und Raumlüftung | * Absaugung und Raumlüftung dürfen einander nicht ungünstig beeinflussen |
| Luftmangel | * Es ist die der abgesaugten Luftmenge entsprechende Frischluftmenge unter Vermeidung von Zugluft zuzuführen * Bei Bedarf muss die Frischluft vorgewärmt werden |
| Umluftbetrieb | * Umluftbetrieb ist bei Verwendung krebserzeugender Stoffe verboten |
| Störungen oder Gebrechen an Absauganlagen | * Es sind Warneinrichtungen zu installieren, wenn Störungen oder Gebrechen an Absauganlagen von den Arbeitnehmern nicht erkennbar auftreten können |
| Verunreinigte Absauganlagen | * Absauganlagen und Rohrleitungen sind nach Bedarf zu reinigen * Abscheideanlagen sind nach Bedarf zu entleeren, Filter rechtzeitig zu regenerieren oder auszutauschen |
| Unwirksame Absauganlagen | * Absauganlagen nur dann in Betrieb nehmen, wenn ein Nachweis mit Messungen über die Wirksamkeit der Absaugung erbracht wurde |
| Ableiten von Abgasen | * Abgase sind so ins Freie abzuleiten, dass Arbeitnehmer nicht gefährdet sind * Sie müssen nur dann nicht abgeleitet werden, wenn der Austritt der Abgase in den Raum auf Grund von Vorschriften oder Regeln der Technik zulässig ist |
| Offene Feuerstellen | * Abgase offener Feuerstellen sind durch tief herabreichende Schwadenfänger zu erfassen und ins Freie abzuleiten |
| Explosionsgefahr | * Für die Absaugung von explosionsgefährlichen Gasen, Dämpfe oder Staub, oder für den Betrieb in explosionsgefährdeten Räumen ist eine explosionsgeschützte Absauganlage zu installieren |