Absturzsicherung - allgemein

Absturz aus Höhen ist eine sehr häufige Unfallursache mit meist schwerwiegenden Folgen. Das Vorsehen von Sicherungen gegen Absturz (z.B. Geländer) ist wo immer möglich eine gesetzliche Verpflichtung.

Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)

Mensch-Technik

GefahrenMaßnahmen
Absturz durch Öffnungen und Vertiefungen im Fuß- oder Erdboden, wie Schächten, Kanälen, Gruben, Gräben und Künetten, bei Öffnungen in Geschoßdecken, wie Installationsöffnungen, oder in Dächern, wie Lichtkuppel- oder Sheddachöffnungen* Wenn möglich ausreichend feste und unverrückbare Abdeckungen
* Umwehrungen an der Absturzkante (Brust-Mittel-Fußwehr)
* Wo nicht anders möglich: PSA-Sicherheitsgeschirr
Durch Arbeitsplätze, Standplätze und Verkehrswege über Gewässern oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann* Wenn möglich ausreichend feste Abdeckungen
* Umwehrungen an der Absturzkante (Brust-Mittel-Fußwehr
* Wenn nicht anders möglich: PSA-Sicherheitsgeschirr
* Bei Gewässern u.U. Motorboot oder/und Svwimmwesten
Absturzgefahr bei Wandöffnungen, an Stiegenläufen und -podesten oder an Standflächen von stationären Maschinen in Höhe* Umwehrungen an der Absturzkante (Brust-Mittel-Fußwehr)
* Wenn nicht anders möglich: PSA-Sicherheitsgeschirr
Notwendigkeit des Entfernens von Absturzsicherungen bei bestimmten Arbeiten* Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung* Einsatz speziell geschulter und körperlich geeigneter Arbeitnehmer* regelmäßige Unterweisung* ausreichende Pausen* möglichst wenige Arbeitnehmer im Gefahrenbereich
Absturzgefahr bei Arbeiten an Fassaden, Mauern, größeren Maschinen usw.* Verwendung eines den Anforderungen entsprechenden Gerüstes