Absturzsicherung - allgemein
Absturz aus Höhen ist eine sehr häufige Unfallursache mit meist schwerwiegenden Folgen. Das Vorsehen von Sicherungen gegen Absturz (z.B. Geländer) ist wo immer möglich eine gesetzliche Verpflichtung.
Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)Mensch-Technik
| Gefahren | Maßnahmen |
| Absturz durch Öffnungen und Vertiefungen im Fuß- oder Erdboden, wie Schächten, Kanälen, Gruben, Gräben und Künetten, bei Öffnungen in Geschoßdecken, wie Installationsöffnungen, oder in Dächern, wie Lichtkuppel- oder Sheddachöffnungen | * Wenn möglich ausreichend feste und unverrückbare Abdeckungen * Umwehrungen an der Absturzkante (Brust-Mittel-Fußwehr) * Wo nicht anders möglich: PSA-Sicherheitsgeschirr |
| Durch Arbeitsplätze, Standplätze und Verkehrswege über Gewässern oder anderen Stoffen, in denen man versinken kann | * Wenn möglich ausreichend feste Abdeckungen * Umwehrungen an der Absturzkante (Brust-Mittel-Fußwehr * Wenn nicht anders möglich: PSA-Sicherheitsgeschirr * Bei Gewässern u.U. Motorboot oder/und Svwimmwesten |
| Absturzgefahr bei Wandöffnungen, an Stiegenläufen und -podesten oder an Standflächen von stationären Maschinen in Höhe | * Umwehrungen an der Absturzkante (Brust-Mittel-Fußwehr) * Wenn nicht anders möglich: PSA-Sicherheitsgeschirr |
| Notwendigkeit des Entfernens von Absturzsicherungen bei bestimmten Arbeiten | * Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung* Einsatz speziell geschulter und körperlich geeigneter Arbeitnehmer* regelmäßige Unterweisung* ausreichende Pausen* möglichst wenige Arbeitnehmer im Gefahrenbereich |
| Absturzgefahr bei Arbeiten an Fassaden, Mauern, größeren Maschinen usw. | * Verwendung eines den Anforderungen entsprechenden Gerüstes |