| Gefahren | Maßnahmen |
| Absturzgefahr | * Es sind Sicherheitsgürtel oder Sicherheitsgeschirre einschließlich der dazugehörigen Ausrüstungen (Sicherheitsseile, Fangseile, Karabinerhaken, Falldämpfer, Seilkürzer oder Höhensicherungsgeräte) zur Verfügung zu stellen |
| Gefahr bei unsachgemäßer Verwendung von Sicherheitsseilen | * Sicherheitsseile dürfen nur in Verbindung mit Sicherheitsgürteln oder Sicherheitsgeschirren verwendet werden |
| Gefahr, wenn keine geeignete Befestigungsvorrichtungen vorhanden sind | * An Stellen, wo die Sicherheitsausrüstungen verwendet werden, müssen möglichst lotrecht oberhalb dieser Stellen geeignete Befestigungsmöglichkeiten vorhanden sein, die den bei einem Absturz auftretenden Belastungen standhalten |
| Gefahr, wenn Befestigungen unsachgemäß ausgeführt sind | * Sicherheitsseile müssen so befestigt sein oder dürfen nur so lang sein, dass eine Schlaffseilbildung möglichst vermieden wird |
| Ein- und Absteigen in Behälter, Schächte, Gruben sowie Bergung aus diesen | * Wenn keine Befahr- oder Bergeeinrichtungen zum Einsatz kommen, müssen Sicherheitsgeschirre verwendet werden |
| Arbeiten am Seil hängend, Abseilen von höheren in tiefer gelegenen Standplätzen und umgekehrt | * Wenn keine Befahr- oder Bergeeinrichtungen zum Einsatz kommen, müssen Sicherheitsgeschirre verwendet werden |
| Unsachgemäße Handhabung von Sicherheitseinrichtungen | * Das Befestigen, Kürzen oder Verlängern von Sicherheitsseilen durch Knoten ist nicht zulässig * Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Öffnen der Zungen von Karabinerhaken müssen benützt werden |
| Unsachgemäße Aufbewahrung | * Schutzausrüstungen müssen in trockenen, nicht zu warmen Räumen vor schädlichen Einwirkungen geschützt freihängend aufbewahrt sein |
| Verwendung der Schutzausrüstungen nach Absturz | * Schutzausrüstungen, die durch den Absturz einer Person beansprucht wurden, dürfen nicht mehr verwendet werden. * Höhensicherungsgeräte dürfen erst nach Prüfung durch geeignete fachkundige Person wieder verwendet werden |
| Besteigen von Holzmasten | * Es sind geeignete Steigeisen zur Verfügung zu stellen * Bei Verwendeng von Sicherheitsgürteln ist das Sicherheitsseil um den Mast zu schlingen und der Karabinerhaken in der zweiten Fangöse des Sicherheitsgürtels anzuschlagen * Das Sicherheitsseil ist möglichst kurz zu halten |
| Arbeiten an, über oder in Gewässern | * Wenn Ertrinkungsgefahr besteht, geeignete Schutz- und Rettungsausrüstungen zur Verfügung stellen (Schwimmwesten, Schwimmkragen, Rettungsringe, Seile, Wurfleinen oder Haken, Fangnetze oder Boote) * Es sind nach Möglichkeit schwimmkundige Personen zu beschäftigen * Bei solchen Arbeiten müssen mit der Handhabung dieser Schutz- und Rettungsausrüstungen unterwiesene Personen in ausreichender Zahl einsatzbereit sein, mindestens eine Person muss die für die Wiederbelebung notwendigen Kenntnisse besitzen * 1x jährlich sind Übungen durchzuführen und es sind Vormerke zu führen |