| Gefahren | Maßnahmen |
| Berührung infolge fehlerhafter bzw. beschädigter E-Anlage, Brandgefahr durch defekte E-Anlage | * E-Installation gem. den Bestimmungen der ÖVE-E5 Teil 1/1989 ausgeführt, betrieben, gewartet und geprüft |
| Blitzschutzanlagen | * Wartung * Überprüfung |
| Schadhafte Handwerkzeuge und Handmaschinen | * Sofort instand setzen oder ausscheiden * Sichtkontrolle vor jeder Benutzung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Scharfe Schneiden oder Spitzen an Handwerkzeugen, z.B. Stanleymesser | * Nach Gebrauch mit Schneid- oder Spitzenschutz versehen bzw. Klinge einfahren * Bei längeren Arbeiten mit Klingen Handschuhe tragen |
| Fehlender Arbeitssitz | * Geeignete Arbeitssitze zur Verfügung stellen oder in der Nähe Sitze bereitstellen * Bei häufigerem Aufstehen Stehhilfe verwenden |
| Heben, Tragen oder Bewegen von schweren Lasten | * Nach Möglichkeit Betriebsmittel, wie Fördereinrichtungen oder Transportmittel, Gurte, Seile oder Traghaken verwenden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Ladevorrichtungen, wie Gleitschienen, Gleitpfosten oder Ladebrücken | * Tragfähigkeit prüfen * Gegen Abrutschen, unzulässiges Durchbiegen, unbeabsichtigtes Verschieben und Umkanten sichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Stolperstellen am Fußboden | * Ordnung halten |
| Unebener Fußboden | * Boden ausbessern |
| Glatter, rutschiger Fußboden | * Geeignetes Schuhwerk verwenden * Boden reinigen |
| Zu kalter Fußboden | * An ständig benützten Arbeitsplätzen wärmeisolierenden Fußbodenbelag vorsehen |
| Unzureichende Beleuchtung | * Im Zweifelsfalle Beleuchtungsstärke messen * Beleuchtungsstärke an die Sehaufgabe und die persönlichen Voraussetzungen anpassen * Regelmäßige Reinigung der Beleuchtungskörper |
| Keine Notbeleuchtung | * Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes * Installation einer Notbeleuchtung |
| Absturz von erhöhten Standplätzen (>1m) wie: Podeste, Zwischendecken | * Geländer oder Brüstungen anbringen * Fußleisten vorsehen, bei einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern |
| Ausgang, Notausgänge durch Lagerungen verstellt | * Ordnung halten * Ausgänge und Fluchtwege dürfen auch vorübergehend nicht verstellt werden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlende Kennzeichnung für Notausgänge | * Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes * Beschilderung durchführen |
| Zu schmale Haupt- oder Nebenverkehrswege | * Ordnung halten * Eventuell Markierungen |
| Nicht gekennzeichnete Stufen auf Haupt- oder Nebenverkehrswegen | * Hinweis vorsehen * Markierung |
| Unerlaubte Lagerungen (auch vorübergehende Lagerungen) | * Bei Ausgängen * Bei Notausgängen und Zugängen * Auf Stiegen und Gängen * Lagerungen dürfen nur so erfolgen, dass die Mindestbreite von Hauptverkehrswegen (1.2 m) und Nebenverkehrswegen (0,6 m) erhalten bleibt |
| Fehlende Hinweise auf Rauchverbot und Verwendung von offenem Feuer und Licht in brand- und explosionsgefährdeten Räumen | * Beschilderung * Hinweis * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Reparaturschweiß-, Schneide-, Löt- und Aufwärmarbeiten sowie sonstige funkenbildende Arbeiten in gefährdeten Räumen/Orten | * Hinweistafel * Freigabe von Heißarbeiten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlende Feuerlöschmittel, -geräte, -anlagen | * Prüfung und Komplettierung |
| Fehlende Kennzeichnung der Orte für Feuerlöscher | * Deutlich und dauerhaft kennzeichnen |
| Nicht betriebsbereite Feuerlöschgeräte | * Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre durchführen |
| Nicht leicht erreichbare Feuerlöschgeräte | * Ordnung halten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Brandschutzordnung, Brandschutzplan | * Erstellen bzw. auf letztem Stand halten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Erste Hilfeleistung | * Ausbildung von Ersthelfern * Bereitstellung ausreichender Verbandskästen |