Chemikalientransport

Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)

Mensch-Technik

GefahrenMaßnahmen
Unbekanntes Ladegut* Zu transportierende Chemikalien müssen Sicherheitsdatenblätter haben
* Unbekannte Chemikalien dürfen nicht transportiert werden
* ADR und RID berücksichtigen
Ungeeignete Behältnisse* Der Transport von Chemikalien darf nur in geeigneten Transportbehältern erfolgen
Beförderung von entzündlichen oder explosionsgefährlichen Chemikalien* Es sind Feuerlöschen für den Fall eines Fahrzeugbrandes und getrennt für den Brand des Ladegutes zur Verfügung zu stellen
* Wärmeempfindliche Chemikalien dürfen Wärmestrahlungen nicht ausgesetzt werden (z. B. Sonnenstrahlung), Transportmittel müssen entsprechend isolierend oder abschirmend sein
Pulverförmige Chemikalien* Pulverförmige Chemikalien müssen gegen Ausstauben gesichert transportiert werden
* Beim Be-, Um- und Abfüllen muss ein Austritt verhindert werden
Flüssige Chemikalien* Flüssige Chemikalien müssen in dicht verschlossenen Behältern gegen Ausrinnen gesichert transportiert werden
* Beim Be-, Um- und Abfüllen muss ein Austritt verhindert werden
Explosionsgefahr* Bei Explosionsgefahr dürfen Chemikalien nur mit Einrichtungen be-, um- und abgefüllt werden, welche eine explosionsgeschützte Ausführung aufweisen
Nichtberücksichtigung der Angaben von Sicherheitsdatenblätter* Die Angaben von Sicherheitsdatenblätter müssen immer berücksichtigt werden
Austritt von Chemikalien* Es müssen Sicherheitsvorkehrungen für den Fall eines Austrittes getroffen werden (Neutralisierung, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Verständigung von Feuerwehr bis zum Katastrophenschutz u.ä.)
Keine persönliche Schutzausrüstung* Beim Hantieren mit Chemikalien ist bei Bedarf (siehe Sicherheitsdatenblatt) geeignete persönliche Schutzausrüstung zu tragen

Mensch-Umwelt

GefahrenMaßnahmen
Verkehr mit Gefahrgut im Tunnel* Transportfahrzeuge müssen eindeutig und gut erkennbar, bei Bedarf durch Lichtsignale gekennzeichnet werden
* Bei besonderen Transporten ist eine Absicherung durch Begleitung erforderlich
* Es sind Informationen von der zuständigen Strassengesellschaft vor der Fahrt einzuholen
Keine Kennzeichnungen des Chemikalientransportes* Chemikalientransporte müssen in Hinsicht auf die Gefahren gekennzeichnet werden