| Gefahren | Maßnahmen |
| Feuer- und Explosionsgefahr: Zündquelle beim Tankvorgang, Rauchen beim Tankvorgang | * Beim Tanken des Fahrzeuges ist das Rauchen verboten |
| Feuer- und Explosionsgefahr: Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer oder Licht | * Hinweisschild "Rauchverbot" anbringen* regelmäßige Kontrollen des Einhaltens des Rauchverbots |
Feuer- und Explosionsgefahr bei Akku-Ladestation: Explosionsgefahr beim Batterieladen | * Bei Betrieb d. Ladegerätes ist für ausreichende Durchlüftung zu sorgen * Beim Ladevorgang einer Batterie ist das Rauchen und Hantieren mit offenem Licht verboten |
| Wartung der Batterie, Nachfüllen der Batteriezellen, Batteriesäure | * Eine Augendusche ist bei der Ladestation zu installieren * Beim Nachfüllen der Batterie sind die geschlossenen Schutzbrillen und säurefeste Handschuhe zu verwenden |
| Elektrisch betriebene Arbeitsmittel: Stromschlag | * An- u. Abklemmen d. Akkumulatoren nur bei allpolig abgeschaltetem Ladegerät * Hinweis durch Anschlag |
| Inbetriebsetzung: Ungesicherter Hub-und Deichselstapler | * Beim Verlassen des Führerstandes ist der Hub- oder Deichselstapler gegen unbefugte Inbetriebnahme zu sichern (Schlüssel abzeihen) |
| Gefahr bei Fahren mit gehobener Last: Kippen des Staplers durch Fahren mit gehobener Last | * Das Fahren mit gehobener Last ist unzulässig |
| Gefahr bei Aufenthalt unter gehobener Last | * Unter gehobener Last dürfen sich keine Personen aufhalten |
| Mitfahren auf dem Hubstapler, Deichselstapler und Handhubwagen | * Das Mitfahren auf dem Hubstapler, Deichselstapler oder Handhubwagen ist verboten * Ausgenommen es sind Sitzgelegenheiten vorgesehen |
| Technische Mängel am Hubstapler und Deichselstapler | * Hubstapler, Deichselstapler und Handhubwagen sind vor Arbeitsbeginn auf technische Mängel, Bremse, Hupe, Licht, Reifen und Hubeinrichtungen zu überprüfen * Beim Erkennen von Mängel ist das Flurförderzeug aus dem Betrieb zu nehmen und die Servicefirma zu verständigen * Regelmäßige Kontrolle, ob alle Hinweiszeichen und das Lastendiagramm angebracht und gut leserlich sind |
| Fehlendes Rückhaltesystem | * Flurförderzeuge (Hubstapler) müssen mit einem Rückhaltesystem ausgestattet sein* das Rückhaltesystem ist zu verwenden |
| Bei Heben von Personen Gefahr des Absturzes | * Wenn Personen mit Stapler gehoben werden sollen, ist ein genehmigter Arbeitskorb anzuschaffen * Es dürfen keine Personen mit dem Stapler gehoben werden |
| Wenn der Raum für den Fußgängerverkehr zu gering ist, besteht Gefährdung durch Quetschung | * Kennzeichnung der Verkehrswege * Verkehrswege dürfen nie verstellt werden * Es muss links und rechts neben dem Fahrzeug eine Breite von 0,5 m freibleiben |
| Heben von Lasten mit ungeeignetem Stapler | * Bei der Auswahl des Staplers zum Heben von Lasten sowie der Lastaufnahmemittel und Anschlagmitel für Lasten sind die zu hebenden Lasten, die Greif- und Anschlagpunkte, die Einhakvorrichtungen, die Witterungsverhältnisse sowie die Art und Weise des Anschlagens oder Aufnehmens von Lasten zu berücksichtigen |
| Gefahr durch schlecht geladene Last | * Vor dem Transport bzw. Heben von Lasten immer vergewissern, ob die Last ordnungsgemäß geladen ist und nicht umstürzen kann * Gabelabstand richtig einstellen * Ware im Regal sicher abstellen |
| Abrutschen von Lasten | * Gestapelte Lasten auf Paletten dürfen nur einzeln transportiert werden * Paletten nur einzeln transportieren |
| Gefahr, wenn Lastweg nicht einsichtbar ist | * Einweisung durch 2. Person, es sollten Einweiser für Hebearbeiten geschult werden * Zum Einweisen bei Hebearbeiten dürfen nur geschulte Personen verwendet werden * AUVA- Merkblatt M 203 "Handzeichen für Einweiser" |
| Umstürzen des Fahrzeuges | je nach Fahrzeug und Einsatz Rückhaltesystem oder Überrollschutz (ROPS) vorsehen* |
| Herabfallende Gegenstände | je nach Einsatz geeignetes und ausreichend stabiles Schutzdach (FOPS) vorsehen |