| Gefahren | Maßnahmen |
| Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr | * Verkehrswege mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen eine Breite des Fahrzeuges oder der Ladung plus beidseitig jeweils 0,5 m aufweisen |
| Gefahr, wenn Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr an Türen, Toren u.ä. vorbeiführen | * Verkehrswege mit Fahrzeugverkehr müssen an Türen, Toren, Durchgängen oder Treppenaustritte in einem geeigneten Abstand vorbeiführen, so dass diese gefahrlos benutzt werden können * Wenn der Abstand weniger als 1 m beträgt, müssen Hinweise, Abschrankungen oder Lichtsignale angebracht werden |
| Ausgänge mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr | * Ausgänge mit Fahrzeug- und Fußgängerverkehr müssen eine Breite des Fahrzeuges oder der Ladung plus beidseitig jeweils 0,5 m aufweisen |
| Ausgänge für Fahrzeugverkehr | * Wenn ein Ausgang vorwiegend für den Fahrzeugverkehr bestimmt ist, muss daneben ein eigener, gekennzeichneter Ausgang für den Fußgängerverkehr eingerichtet werden oder der Ausgang muss mit einem Geländer in mind. 0,8 m Breite für den Fußgängerverkehr unterteilt und gekennzeichnet werden |
| Gefahr, wenn Fahrzeuge ohne Fachkenntnis gelenkt werden | * Selbstfahrende Arbeitsmittel dürfen nur im Besitz von Nachweis der Fachkenntnisse (z.B. Staplerführerschein) gelenkt werden * Lenkberechtigt sind Personen mit innerbetrieblicher Fahrerlaubnis |
| Gefahr, wenn Fahrzeuge auf nicht oder nur schlecht einsehbaren Verkehrswegen fahren müssen | * Geschwindigkeit anpassen * Bei Bedarf Einweiser bestellen |
| Zu große Geschwindigkeit | * Geschwindigkeit der Umgebung und den Gegebenheiten anpassen |
| Mitfahren auf Fahrzeugen | * Mitfahren auf Fahrzeugen ist verboten bzw. nur an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt |
| Unbefugtes Inbetriebnehmen | * Fahrzeuge müssen gegen unbefugtes Inbetriebnehmen gesichert sein (Schlüssel abziehen) |
| Kein Rückhaltesystem | * Rückhaltesystem muss vorhanden und benützt werden |
| wiederholt verantwortungslose Fahrweise | Fahrbewilligung ist (auf Zeit) zu entziehen |
| Fahren in Bereichen von Fussgängern | Kennzeichnung der Verkehrswege* Verkehrswegskonzept* für Fahrzeuge und Fussgänger getrennte Ausgänge |
| unübersichtliche Verkehrswegführung | Änderung der Verkehrswegsführung* Vorsehen von Spiegeln* Anpassen der Geschwindigkeit* Änderung der Verkehrswege der Fussgänger |