Galvanikstraße für Schüttware

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: dürfen erst ab der 2.. Hälfte der Lehrzeit und nach Vollendung des 16. Lebensjahres an diesem Arbeitsplatz eingesetzt werden, sowie nach einer Eignungsfeststellung durch einen ermächtigten Arzt;
- Schwangere und stillende Mütter

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? JA
Kennzeichnung der Bäder
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Reinigungsmittel
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Sicherheitsdatenblätter
- Arbeitsplatzanweisung, ZH1/100 der Arbeitsgemeinschaft für Eisen-Metall-Berufsgenossenschaft (zu beziehen bei: Carl Heymanns Verlag KG, Luxemburgerstr. 499, 50939 Köln)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)

Mensch-Technik

GefahrenMaßnahmen
Mechanische Gefahren* Notauseinrichtung
* Abdeckungen in Schutzstellung halten
* Anlage gesichert abstellen (versperrbar) bei Arbeiten im Arbeitsbereich der Beschickungsanlage
Überdruck bei Druckbehältern und Leitungen (z.B. Filter)* Betriebsanleitung beachten

Mensch-Umwelt

GefahrenMaßnahmen
Chemische Gefahren* Sicherheitsdatenblätter beachten
* Aufschriften auf Dosen, Gebinde etc. beachten
* Absaugung überprüfen (täglich/nachweislich 1 x jährlich)
* Unterweisung der Arbeitnehmer
Absturzgefahr in das Becken bei Kontrollarbeiten und bei Störungsbehebung* Absturzsicherung verwenden
* Abdeckung des Bades
* Arbeit von sicherem Standort aus vornehmen
* Geländer vorsehen