Hebebühne, selbstfahrend/ohne Antrieb

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 8 KJBG; ausgenommen: wenn Gefahren d. geeignete Maßnahmen beeitigt
- Jugendliche: gemäß § 8 KJBG; ausgenommen: nach Vollend. d. 17. Lebensjahres, Störungsbeseitigung, Einstell-, Wartungs-, Instandhaltungs- u. Reinigungsarb., wenn keine Gefahr besteht
- Schwangere und stillende Mütter
ausgenommen.: Bescheid AI, stationäre, hydraulische Hebebühnen.

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
bei Motorsägenarbeit: Schutzhelm, Gehör- und Augenschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe, Handschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- § 20, 21 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- EN 353-2, 354, 358, 361, 362, 363, 608


Beilagen zum Sicherheitsdokument:
-Merkblatt M 592 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt: "Motorsägen"

Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)

Mensch-Technik

GefahrenMaßnahmen
Durch Kippen* Standsichere Aufstellung
* Massiver Untergrund

Mensch-Umwelt

GefahrenMaßnahmen
Gefährdung von Personen durch herabfallende Äste* Persönliche Schutzausrüstung verwenden
* Außerhalb des Gefährdungsbereiches arbeiten
* Fallrichtung der Äste beachten
* Absperren des Gefahrenbereiches