Instandhaltungsarbeiten (an Maschinen)
Unter Instandhaltung sind alle Tätigkeiten wie Wartung, Reparatur und Instandsetzung gemeint. Gut geplante und von qualifiziertem Personal durchgeführte Instandhaltung gewährleistet zuverlässige und sichere Maschinen ohne gefährliche Zwischenfälle und mit niedrigen Stillstands- und Ausfallkosten.
Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)Mensch-Technik
| Gefahren | Maßnahmen |
| Drehenden Maschinenteile bei (notwendiger) entfernter Schutzeinrichtung | * Kein Tragen von Ringen und Schmuckstücken * Nur eng anliegende Kleidungsstücke tragen * Keine Handschuhe tragen (Gefahr des Erfasstwerdens) |
| Keine Trennung von der Energieversorgung (z.B. Strom) | * Vollständige Trennung von der Energiequelle * Achten auf Gefahren durch gespeicherte Energie (z.B. Federn) |
| Beschädigte Werkzeuge und Hilfsmittel | * Vor jeder Inbetriebnahme bzw. Verwendung auf Funktion und sichere Verwendung überprüfen * Ggf. Experten/Vorgesetzten beiziehen * Beschädigtes sofort Ausscheiden oder sofort Reparieren, bei späterer Reparatur Mangel kenntlich machen |
| Gefährdung bei Arbeiten unter Spannung | * Entsprechende isolierende Abdeckungen vorsehen |
| Gefährdung anderer Personen, wenn elektrische Leitungen nicht isoliert sind und der Arbeitsplatz verlassen wird | * Gefahrenstellen wie blanke Drähte, offene Schaltungen etc. so abzusichern, dass keine Gefahr für andere Personen besteht * Dies gilt auch für einen vorhersehbaren Missbrauch * Hauptschalter gegen Wiedereinschalten sichern * Bei Installationsarbeiten vor Verlassen des Arbeitsplatzes alle Leitungen isolieren bzw. anklemmen |
| Defektes Spannungsprüfgerät | * Vor jeder Verwendung auf Funktion prüfen |
Mensch-Umwelt
| Gefahren | Maßnahmen |
| Feuchtigkeit bei elektrischen Leistungen | * Leitungen und Betriebsmittel vor Feuchtigkeit schützen * Bei Elektroschweißarbeiten für ausreichende Erdung sorgen * Bei Arbeiten im Freien: bei Regen nicht arbeiten oder Arbeitsplatz schützen |
| Unzureichende Fachkenntnis | * Es dürfen nur Leute mit ausreichender Ausbildung und Erfahrung eingesetzt werden * Regelmässige Durchführung besonderer Unterweisungen * Überwachung der Arbeit |
| Einzelarbeitsplätze | * Ist nach § 17 AM-VO verboten, eine Überwachung kann erfolgen durch z.B. physische Anwesenheit einer weiteren Person, regelmässige Anrufe oder Meldung, Videoüberwachung usw. |
| Verbrennung durch Lichtbogen beim Wechseln von NH-Sicherungen | * Schutzausrüstungen wie Schutzhelm mit Gesichtsschutz und Sicherheitshandschuhe tragen |
| Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten bei geöffneten Schutzabdeckungen oder ausgeschalteten Sicherheitseinrichtungen | * Wann immer möglich vermeiden * Ist dies nicht möglich, zusätzliche Schutzmaßnahmen (z.B. Tippbetrieb, Totmann) * Gegen unbeabsichtigtes und unbefugtes Einschalten in jedem Fall sichern * Möglichst wenige Personen im Gefahrenbereich * Merke: je höher das restrisiko, desto besser ausgebildet und geschult das eingesetzte Personal * Überwachung der Arbeiten |
| Vorzeitiges Wiedereinschalten einer Anlage | * Maschine gegen Wiedereinschalten sichern durch: Absperren der Anlage mit Wartungsschlössern * Bei mehreren Arbeitnehmern: jeder Instandhalter ein eigenes (anbegrachtes) Wartungsschloss * Vollständige Trennung von der Energiequelle * Aufstellen bzw. Aufhängen von Hinweisschildern |