Kabeltassen schneiden
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 8 KJBG; ausgenommen: wenn Gefahren d. geeignete Maßnahmen beseitigt (2-Handschaltung,...), nach Vollend. d. 1. Lj., sofern spez. Unterweisung nach AUVA-Richtlinie, mind. 24 Einheiten, unter Aufsicht, Verm. wesentl. Kenntn. u. Fertigkeiten, nach Vollend. d. 1. Hälfte d. Lehrzeit, jedenfalls nach 18 Monaten unter Aufsicht, wenn f. Vermittlung d. wesentlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich,
- Jugendliche: gemäß § 8 KJBG; ausgenommen: Störungsbeseit., Einstell-, Wartungs-, Instandhaltung- u. Reinigungsarb., wenn keine Gefahr
- Schwangere und stillende Mütter
bei Winkelschleifer u. Trennmaschinen, handgeführt, über 1000 Watt, ausgenommen: Bescheid AI.
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Schutzbrille, Handschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)Mensch-Technik
| Gefahren | Maßnahmen |
| Funkenflug | * Geeignete Arbeitskleidung (schwer entflammbar) tragen |
| Metallsplitter | * Schutzbrille verwenden |
| Verletzung an der Trennscheibe | * Bestimmungsgemäße Verwendung |
| Gefährdung durch die Maschine | * Mind. wöchentliche Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel |
Mensch-Umwelt
| Gefahren | Maßnahmen |
| Sturzgefahr | * Standplatz vor dem Beginnen aufräumen |
| Körperzwangshaltung beim Schneiden am Boden | * Regelmäßige Pausen oder andere Tätigkeiten mit entspannter Körperhaltung |