| Gefahren | Maßnahmen |
| Falsche Position der Geldlade | * Die Geldlade soll so zu öffnen und zu bedienen sein, dass das Kassapersonal die aufrechte Sitzhaltung beibehalten kann und in seinen Bewegungen weder gestört noch eingeschränkt wird |
| Blendung und / oder Spiegelung der Digitalanzeige oder sonstiger Flächen | * Alle im Blickfeld des Kassapersonals befindlichen Oberflächen sollen so matt wie möglich sein (Glanzgrad "halb- bis seidenmatt") |
| Ungenügender Beinfreiraum | * Vorgeschriebene Mindestmaße für Beinfreiraum einhalten * Nach einer Seite muss ein volles Herausschwenken mit dem Arbeitsstuhl ohne Hindernisse möglich sein |
| Fehlende Fußstützen | * Es muss eine rutsch- und kippfeste Fußstütze vorhanden sein, die höhenverstellbar und neigbar ausgeführt sein muss und nicht mit dem Pult fest verbunden sein darf * Die Fußstütze ist so zu gestalten, dass der Fußschalter für das Förderband integriert werden kann |
| Ungenügende oder fehlende Abschirmung | * Kassenpersonal vor Zugluft und Störungen durch vorbeigehende Kunden schützen * Den Kassenarbeitsplatz im Rücken des Kassenpersonals und womöglich auch an den Schmalseiten des Kassenarbeitsplatzes mit Abschirmungen versehen |
| Kalter Fußbodenbelag | * Fußbodenbelag des Podestes fußwarm ausführen |
| Kalte Flächen im Bereich der Hand- und Armauflage | * Entsprechende Materialien verwenden, um eine übermäßige Wärmeableitung zu vermeiden |
| Verletzung durch scharfe Kanten, Ecken, Beschläge, Schrauben | * Es dürfen keine scharfen Kanten, Ecken, Beschläge oder vorstehende Schrauben vorhanden sein |
| Zugluft | * Störende Luftbewegungen sind durch geeignete Maßnahmen (Schutzwände, Abschirmungen) zu vermeiden |
| Beleuchtung nicht ausreichend | * Beleuchtungsstärke beim Kassenarbeitsplatz soll nach ÖNORM 0 1040 mind. 500 Lux betragen. |
| Große Greifdistanzen | * Im kleinen Greifraum sollten alle wesentlichen Tätigkeiten des Kassapersonals (Warenmanipulation, Registrieren, Bedienen der Geldlade) stattfinden. Ist dies nicht der Fall, sind die Geräte richtig anzuordnen |
| Falsche Sitzhaltung, erzwungene Körperhaltung durch falsche Anordnung der Geräte und Bedienteile (Tastatur) | * Geräte und Bedienteile so auf der Pult-/Tischoberfläche anordnen, dass sie vom Kassenpersonal in aufrechter (mittlerer) Sitzhaltung zu handhaben sind, und dass sie dem Arbeitsablauf und den zugeordneten Greifräumen entsprechen |
| Ungeeigneter Arbeitsstuhl | * Als Arbeitsstuhl einen höhenverstellbaren, drehbaren Bürosessel nach ÖNORM A 1675 verwenden * die Rückenlehne des Arbeitsstuhls muss verstellbar ausgeführt sein |
| Schwere Waren | * Mobile Scanner vorsehen |