Kleinlader und Minibagger

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gemäß § 9 KJBG
- Jugendliche: gemäß § 9 KJBG;
- Schwangere und stillende Mütter
ausgenommen: Bescheid AI, Jugendl. mit Lenkerberechtigung, Jugendl. mit Lernfahrausweis, unter Aufsicht, Ladehilfen mit KfZ fest verbunden, unter Aufsicht, nach Vollend. d. 2. Lj.

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? JA
Führerschein, Fahrbewilligung (§ 33 AM-VO)
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
erforderlichenfalls Gehörschutz, festes Schuhwerk
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
gemäß § AM-VO; KFG
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- §§ 23, 52, 53 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
- EN 458
- CD-Rom "Bauevaluierung - ÖBEV" der AUVA und der Bundesinnung Baugewerbe

Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Merkblatt M250 der Allgmeinen Unfallversicherungsanstalt: "Erdbaumaschinen"
- Fahrausweis HUB 11 der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt

Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)

Mensch-Technik

GefahrenMaßnahmen
Kippgefahr* Unterweisung
* Sicherheitsabstand von Böschung
Unbefugter Transport von Personen* Unterweisung
Beim Auffahren auf LKW-Laderampen* Unterweisung
* Tragfähige Laderampen
Unbefugte Inbetriebnahme* Schlüssel abziehen

Mensch-Umwelt

GefahrenMaßnahmen
Durch verkehrswidriges Verhalten* Unterweisung
* Gültigkeit der Sraßenvekehrsordnung (StVO)