| Gefahren | Maßnahmen |
| Anschließen einer Flasche | * Anleitung des Herstellers befolgen; Klimagas darf in Leitungen nicht eingesperrt werden. Vor jeglicher Inbetriebnahme sind die Schläuche, Anschlüsse und die Dichtheit der anlage zu überprüfen. |
| Augenverletzungen | * Transportable Augenspülflasche mit steriler isotonischer Kochsalzlösung griffbereit halten* Schutzbrillen verwenden |
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| Arbeitsstoffe | * SI-Datenblätter beachten * Behälter ordnungsgemäß kennzeichnen, verwahren und entsorgen. Das Kältemittel R-134a darf mit keinem anderen Kältemittel gemischt werden. |
| fehlende Unterweisung | Die Mkitarbeiter/innen müssen 1x jährlich unterwiesen werden. Dazu kann diese Evaluierung und die Bedienungsanleitung des Herstellers verwendet werden. |
| EXPLOSIONSGEFAHR | * Feuer und offenes Licht ist in der gesamten Umgebung bei der Befüllung bzw. entleerung verboten. |
| Klimagas ist schwerer als Luft. ERSTICKUNGSGEFAHR | * Arbeiten an der Klimaanlage sind in einer Arbeitsgrube verboten. |
| Verwendungsverbote des Füllgerätes | * wenn die Umgebungstemperatur höher als 40°C ist; wenn die Umgebungstemperatur unter 5 °C liegt, wenn die Luftfeuchtigkeit höher als 80% beträgt darf das Gerät nicht verwendet werden. |
| Kältemitteltank des Füllgerätes | Der Kältemitteltank darf niemals während des automatischen Programmablaufes gewechselt werden. Das Nachfüllen ist ebenfalls verboten. |
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