Labor (Ledererzeugung)
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- keine Beschränkungen
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Schutzbrille, Schutzscheiben, Atemschutz, Schutzhandschuhe, Schutzschuhe, Schutzkleidung
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? JA
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? JA
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)Mensch-Technik
| Gefahren | Maßnahmen |
| Schnittverletzungen durch Glasbehandlung | * Schutzhandschuhe |
| Geräte, Apparate | * Funktion der Sicherheitseinrichtungen laufend kontrollieren |
Mensch-Umwelt
| Gefahren | Maßnahmen |
| Brand | * Lüftung * Atemschutz * Rauchverbot * Keine Zündquellen * Leicht brennbare Flüssigkeiten nicht für Spülzwecke verwenden * Zur Entsorgung geschlossene Sammelbehälter verwenden * Gefahren durch elektrostatische Aufladung beachten |
| Explosion | * Schlag, Reibung, Flammennähe, Funkenbildung und gefährlichen Einschluss vermeiden * Hochsensible Stoffe nur in Mengen von max. 1-2 g an allseitig abgeschirmten Arbeitsplätzen handhaben * Nicht in Glasgefäßen mit ungefetteten Schliffen aufbewahren * Schutzbrille, Schutzhandschuhe verwenden, eventuell Schutzscheiben |
| Einwirkung von gefährlichen Dämpfen | * Absaugungsanlage einschalten * Laborluft regelmäßig überprüfen * Abzug regelmäßig kontrollieren |
| Umgang mit Chemikalien | * Kenntnis * Information * Sicherheitsregeln einhalten * Sicherheitsdatenblätter beachten |
| Laborchemikalien allgemein | * Laborchemikalien sind ausschließlich für Arbeiten im Labor vorgesehen * Voraussetzung ist, dass die damit umgehenden Personen aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung und Erfahrung die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien, insbesondere mit Gefahrenstoffen, kennen |
| Nichtbeachtung von Vorschriften und Gefahrenhinweisen | * Unterweisung * Sicherheitsdatenblätter beachten * Bei Beachtung der Gefahrenhinweise können Gefahren weitgehend ausgeschlossen werden, weil im Labor üblicherweise kleine Mengen eingesetzt werden * Auch Chemikalien ohne Gefahrenkennzeichnung mit gleicher Vorsicht handhaben wie Gefahrenstoffe |
| Keine oder ungenügende Kennzeichnung | * Mittels Etikett vorschriftsgemäße Kennzeichnung. Das Etikett muss die grundlegenden Informationen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Chemikalien enthalten * Keine Trinkgefäße oder Getränkeflaschen für die Aufbewahrung von Chemikalien verwenden |
| Arbeiten, bei denen sehr giftige, giftige, gesundheitsschädliche, ätzende, reizende, krebserregende, fruchtschädigende, erbgutverändernde oder auf sonstige Weise für den Menschen schädliche Gase, Dämpfe oder Schwebestoffe auftreten können | * Diese Arbeiten dürfen nur in einem gut funktionierenden Abzug durchführen werden * MAK-Wert einhalten * mit speziellen Prüfröhrchen kann mit Hilfe einer einfachen Handpumpe die Laborluft leicht auf gesundheitsschädliche Komponenten überprüft werden * Funktionsfähigkeit des Abzuges kontrollieren * Defekter Abzug darf nicht benützt werden |
| Sehr giftige und giftige Stoffe | * Müssen von einem Sachkundigen unter Verschluss gehalten werden |