Malerarbeiten Baustelle
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: Beschäftigung bis 4 m Höhe; 4 - 20 m nach Vollendung der ersten Hälfte der Ausbildung - ab 17. Lebensjahr
- Jugendliche: Beschäftigung bis 4 m Höhe; ab 17. Lebensjahr
- Für Schwangere und stillende Mütter gelten die Regelungen gemäß Mutterschutzgesetz.
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Bausicherheitsschuhe
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? NEIN
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? JA
Gerüstüberprüfung (Überprüfung der Aufstellung)
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- 3.Abschnitt (Leitern und Gerüste);Arbeitsmittelverordnung (AM-VO)
Beilagen zum Sicherheitsdokument:
- Sicherheitsdatenblätter
Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)Mensch-Technik
| Gefahren | Maßnahmen |
| Schnittverletzung (Stanleymesser) | * Richtige Handhabung * Klinge nicht zu weit ausfahren * Schnittlinie seitlich vom Körper oder weg vom Körper führen |
Mensch-Umwelt
| Gefahren | Maßnahmen |
| Kopfverletzung | * Schutzhelm tragen |
| Fußverletzung | * Bausicherheitsschuhe tragen |
| Hautallergie, chemische Gefahrenstoffe, Kunstharzlack, Dispersion | * Hautschutz, Hautpflege, Hautreinigungsmittel * Sicherheitsdatenblätter beachten |
| Handgeführte Maschinen, Lärm | * Gehörschutz, Staubmaske und Schutzbrille tragen * Jugendbeschäftigungsverbote beachten |
| Absturz vom Gerüst | * Gerüst gemäß §§ 55 - 73 BauV |
| Chemische Gefahren | * Sicherheitsdatenblätter beachten |