Maskenbildner(in), Ankleider(in)
Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Schwangere und stillende Mütter: gemäß §§ 3-9 MSchG
Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? JA
Handschuhe, Mundschutz
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN
Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Sicherheitsdatenblätter
- MAK- Werte- Liste
- ArbeitnehmerInnenschutzgesetz § 41
- Arbeitszeitgesetz § 6(1)
- VO für Kosmetika
- Chemik. Gesetze
Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)Mensch-Umwelt
| Gefahren | Maßnahmen |
| Brand durch brennbare Flüssigkeiten | * Unterweisungen über Brandschutz |
| Verätzungen, auch an den Augen | * Handschuhe verwenden * Augensprühflasche bereitstellen |
| Reizung der Atemwege | * Auswahl möglichst verträglicher Produkte * Bei Bedarf Mundschutz verwenden |