Melangeur

Wer darf an diesem Arbeitsplatz nicht oder beschränkt arbeiten?
- Lehrlinge: gestattet ist die Beschäftigung ab 2. Hälfte der Lehrzeit unter Aufsicht
- Jugendliche: Beschäftigung ist nur dann gestattet, ,wenn die typischen Unfallgefahren beseitigt sind
- Schwangere und stillende Mütter: dürfen keine stehende Tätigkeit durchführen

Sonstige Angaben zum Arbeitsplatz:
Braucht man Eignungs- und Folgeuntersuchungen? NEIN
Ist ein Nachweis der Fachkenntnis erforderlich? NEIN
Sind persönliche Schutzausrüstungen notwendig? NEIN
Sind Bereichskennzeichnungen erforderlich? NEIN
Gibt es Zutrittsbeschränkungen zum Arbeitsplatz? NEIN
Gibt es Vorkehrungen für unmittelbare Gefahr? NEIN
Wird mit gefährlichen Arbeitsstoffen gearbeitet? JA
Reinigungsmittel
Müssen Maschinen regelmässig überprüft werden? NEIN
Ist eine Brandschutzordnung behördlich vorgeschrieben? NEIN
Sind Evakuierungspläne behördlich vorgeschrieben? NEIN
Ist ein Explosionsschutzdokument behördlich vorgeschrieben? NEIN

Zugrunde liegende Normen und Vorschriften:
- Arbeitsmiitelverordnung (AM-VO), insbes. §§ 15, 41-46

Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)

Mensch-Technik

GefahrenMaßnahmen
Walzeneinzugstellen* Einlauftrichter mit fix montiertem oder beweglichem, elektrisch verriegeltem Schutzgitter, das ein Erreichen der Gefahrenstellen verhindert
* Bei abgehobenem Einlauftrichter darf sich die Maschine nicht einschalten lassen

Mensch-Umwelt

GefahrenMaßnahmen
Ätzende oder reizende Reinigungsmittel* Anwendungsvorschriften entsprechend der Sicherheitsdatenblätter befolgen