| Gefahren | Maßnahmen |
| Keine Notbeleuchtung | * Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes * Installation einer Notbeleuchtung |
| Absturz von erhöhten Standplätzen (> 1m) wie: Podeste, Zwischendecken | * Geländer oder Brüstungen anbringen: Fußleisten vorsehen, wenn Absturz von mehr als 2 m |
| Ausgang, Notausgänge durch Lagerungen verstellt | * Ordnung halten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlende Kennzeichnung für Notausgänge | * Erstellung eines Fluchtwegkonzeptes * Beschilderung durchführen |
| Zu schmale Haupt- od. Nebenverkehrswege | * Ordnung halten * Eventuell Markierungen |
| Nicht gekennzeichnete Stufen auf Haupt- oder Nebenverkehrswegen | * Hinweis vorsehen * Markierung |
| Keine brandbeständige Stiege im Betriebsgebäude | * Stiege austauschen |
| Stiege nicht gefahrlos begehbar (Absturzgefahr) | * Unterweisung der Arbeitnehmer: auf Steilheit hinweisen, geeignetes Schuhwerk, mit Kette sichern |
| Überschreiten der zulässigen Belastung von Lagerflächen | * Prüfen der Tragfähigkeit * Unterweisung |
| Zulässige Belastung tragender Teile nicht angeschrieben | * Prüfen der Tragfestigkeit * Beschilderung und entsprechende Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Herabfallendes, abrutschendes, umfallendes, oder wegrollendes Lagergut | * Einhaltung der Lagerordnung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Gestapeltes Lagergut | * Einhaltung der Lagerordnung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Falsches Stapeln von Säcken | * Einhaltung der Lagerordnung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlende Hinweise auf Rauchverbot u. Verwendung von offenem Feuer und Licht | * Beschilderung, Hinweis * Unterweisung des Arbeitnehmers |
| Reparaturschweiß-, Schneide-, Löt- und Aufwärmarbeiten sowie sonstige funkenbildende Arbeiten in gefährdeten Räumen/Orten | * Hinweistafel * Freigabe von Heißarbeiten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlende Feuerlöschmittel, -geräte, -anlagen | * Prüfung und Komplettierung |
| Fehlende Kennzeichnung der Orte für Feuerlöscher | * Deutlich und dauerhaft kennzeichnen |
| Nicht betriebsbereite Feuerlöschgeräte | * Wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre durchführen |
| Nicht leicht erreichbare Feuerlöschgeräte | * Ordnung halten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlende Brandschutzordnung, fehlender Brandschutzplan | * Erstellung * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Defekte Blitzschutzanlagen | * Überprüfung |
| Fehlende Kenntnis für Erste Hilfeleistung | * Ausbildung von Ersthelfern * Bereitstellung ausreichender Verbandskästen |
| Sanitäre Vorkehrungen und sonstige Einrichtungen | * Für ausreichende Ordnung, Sauberkeit und Hygiene sorgen |
| Berührung infolge fehlerhafter bzw. beschädigter E-Anlage | * Wartungsplan erstellen und einhalten |
| Brandgefahr durch defekte E-Anlage | * Wiederkehrende Wartung und Prüfung |
| Fehlende Schutzvorrichtungen | * Gefahrenstelle mittels Schutzvorrichtung sichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Schwere Zugänglichkeit zu Betriebsmitteln, die der Wartung bedürfen oder der Wartung dienen, wie: Lager, Schmiereinrichtungen oder ähnliche Teile, Bedienungseinrichtungen | * Ordnung halten * Bei Neuaufstellung auf gute Zugänglichkeit achten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Zufallen von Deckeln und Verschlüssen | * Unbeabsichtigtes Zufallen durch Halteeinrichtungen verhindern |
| Fehlende Angaben von bestimmten notwendigen Daten, insbesondere von zulässigen Grenzwerten wie: Stromart, Spannung, Schutzart, Drehrichtung, Drehzahl, Druck. | * Erforderliche Daten deutlich erkennbar und in dauerhafter Weise angeben * Eventuell Schilder anbringen |
| Fehlende Bedienungsanleitung, Wartungsvorschriften | * Bedienungsanleitung besorgen oder erstellen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Quetsch- und Scherstellen durch falsche Aufstellung | * Richtige Aufstellung * Wenn nicht anders möglich, Quetsch- und Scherstelle absichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlende Schutzabstände | * Erforderliche Sicherheitsabstände durch Anbringen von Schutzgittern, Umwehrungen und dgl. einhalten |
| Fehlende Verkleidung oder Verdeckung bei: Wellen, Kuppelungen, Riemenscheiben, Ketten-, Zahn-, Speichen-, Schnecken- und Schwungrädern, Friktionsscheiben oder anderen Kraft-übertragungseinrichtungen | * Fehlende Verdeckung und Verkleidung sofort anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Abnehmbar ausgeführte Verkleidungen und Verdeckungen | * Diese dürfen sich nur mit einem Werkzeug öffnen lassen * Beweglich ausgeführte Verkleidungen und Verdeckungen dürfen sich nur öffnen lassen, wenn die Maschine ausgeschaltet ist. * Das Einschalten bei geöffneter Verkleidung oder Verdeckung darf nicht möglich sein |
| Quetsch- und Scherstellen an Arbeitsmitteln | * Geeignete Schutzvorrichtungen vorsehen oder Schutzmaßnahmen anderer Art treffen |
| Einzugstellen von bewegten Teilen | * Geeignete Schutzvorrichtungen vorsehen oder Schutzmaßnahmen anderer Art treffen |
| Vorstehende Teile an Arbeitsmittel | * Verkleidungen oder Verdeckungen anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Vorstehende Wellenenden | * Verkleidung anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Bewegungsbahnen von Gegen- und Schwunggewichten | * Verkleidung, Verdeckung oder Umwehrung anbringen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Absturz von Bedienungsstiegen, festverlegte Leitern, Steigeisen und sonstige Einrichtungen zum Erreichen von Standplätzen | * Kontrolle der fachgerechten Herstellung und der Verwendung * Unfallsicherer Belag der Standfläche * Auf Standfestigkeit und Kippsicherheit achten * Wenn erforderlich, gegen Absturz sichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Schadhafte Handwerkzeuge | * Handwerkzeuge in ordnungsgemäßem und handhabungssicherem Zustand erhalten, Kontrolle * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Scharfe Schneiden oder Spitzen an Handwerkzeugen | * Nach Gebrauch mit Schneid- od. Spitzenschutz versehen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Fehlender Arbeitssitz | * Geeignete Arbeitssitze zur Verfügung stellen oder in der Nähe Sitze bereitstellen |
| Einschalten von Betriebseinrichtungen, mechanischen Einrichtungen und Betriebsmitteln | * Vor dem Einschalten ist darauf zu achten, dass durch das Ingangsetzen der Einrichtung keine Personen gefährdet werden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Automatischer Anlauf von Betriebseinrichtungen, mechanische Einrichtungen und Betriebsmitteln | * Schild "Achtung selbsttätiger Anlauf" anbringen |
| Bewegte Teile von Arbeitsmitteln | * In oder zwischen bewegte Teile darf mit den Händen nicht gegriffen werden. * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Stolperstellen am Fußboden | * Ordnung halten |
| Unebener Fußboden | * Boden ausbessern |
| Glatter, rutschiger Fußboden | * Geeignetes Schuhwerk verwenden, reinigen |
| Entnahme von Proben | * Aus in Gang befindlichen Betriebseinrichtungen nur an den dafür vorgesehenen Stellen Proben entnehmen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Beseitigung von Störungen oder Einstell-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten | * Betriebseinrichtungen, sonstige mechanische Einrichtungen und Betriebsmittel ausschalten und deren Stillstand gegebenenfalls abwarten. * Ein vorzeitiges, unbeabsichtigtes, unbefugtes oder irrtümliches Einschalten muß durch geeignete Maßnahmen verhindert sein. * Schutzvorrichtungen oder Schutzmaßnahmen, die abgenommen oder unwirksam gemacht werden mußten, müssen nach Beendigung der Arbeiten, jedenfalls vor dem Ingangsetzen der Einrichtungen wieder angebracht oder wirksam sein. * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Beseitigung von Störungen oder Einstell-, Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten an in Gang befindlichen Arbeitsmitteln | * Notwendige Schutzmaßnahmen vor Beginn der Arbeiten festlegen und den Betroffenen bekanntgeben * Nur geeignete Arbeitnehmer mit den notwendigen Fachkenntnissen und Berufserfahrungen heranziehen * Anwendung der notwendigen Schutzmaßnahmen ist zu überwachen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Arbeitsvorgänge, wenn Schutzvorrichtungen ganz oder teilweise abgenommen oder außer Wirksamkeit gesetzt sind | * Nur über Weisung des Arbeitgebers oder dessen Beauftragten zulässig * Vor Arbeitsbeginn haben diese für für andere geeignete Schutzmaßnahmen zu sorgen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Schmieren bewegter Teile von Arbeitsmitteln | * Hiezu besondere Vorrichtungen benützen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Arbeiten unter beweglichen oder angehobenen Arbeitsmitteln oder Teilen derselben | * Diese Einrichtungen müssen in geeigneter Weise gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert sein * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Auflegen und Abwerfen von Riemen und Seilen von Hand | * Nur bei Stillstand oder langsamem Gang, ansonsten sind geeignete Vorrichtungen zu verwenden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Reinigen, Harzen oder Fetten von Riemen | * Nur am ablaufenden Trum und bei langsamem Gang vornehmen * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Ungeeignete Ersatzteile | * Nur Originalersatzteile oder solche, die diesen entsprechen, verwenden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Heben, Tragen oder Bewegen von schweren Lasten | * Nach Möglichkeit Betriebsmittel, wie Fördereinrichtungen oder Transportmittel, Gurte, Seile oder Traghaken verwenden * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Händischer Transport von schweren Lasten über Stiegen | * Nur mittels Betriebsmittel, wie Seile, Keile, Böcke bewegen, die ein Abrollen oder Abgleiten verhindern * Arbeitnehmer dürfen sich nicht im Gefahrenbereich aufhalten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Ladevorrichtungen, wie Gleitschienen, Gleitpfosten oder Ladebrücken | * Tragfähigkeit überprüfen * Gegen Abrutschen, unzulässiges Durchbiegen, unbeabsichtigtes Verschieben und Umkanten sichern * Unterweisung der Arbeitnehmer |