Reinigungsarbeiten in Verwaltungsgebäuden
Die Reinigungstätigkeit ist sehr umfassend und mit folgenden Gefahren behaftet: Rutsch- und Stolpergefahr, Besteigen von ungeeignetem Mobiliar (z.B. Rollsessel), Tragen und Heben von Lasten, Hautschädigung durch Reinigungsmittel und es ist ein Alleinarbeitsplatz.
Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)Mensch-Technik
| Gefahren | Maßnahmen |
| Alleinarbeitsplatz | * Kontrolle sicherstellen (Notrufmöglichkeit etc.) |
| Schwere körperliche Arbeit für werdende und stillende Mütter | * Lt. Mutterschutzgesetz verboten (Heben, Tragen und Bewegen von Lasten, häufiges Strecken und Beugen usw.) |
| Heben, Tragen und Bewegen von Lasten | * Nur ArbeitnehmerInnen nach Maßgabe ihrer Konstitution und Körperkräfte einsetzen |
| Stolpergefahr durch Kabel, Bodenunebenheiten, usw. | * Mangelbeseitigung durch Auftraggeber veranlassen |
| Ausrutschen | * Festes Schuhwerk mit gut haftender Sohle (keine Pantoffeln) * Gefahrenbereich durch Tafeln kennzeichnen * Trocken nachwischen |
| Absturz infolge ungeeigneter Aufstiegshilfen wie Rollsessel, -stellagen, -schränke, Kisten, usw. | * Nur geeignete Aufstiegshilfen verwenden ("Elefantenfuß", Zweistufenauftritt, genormte Leiter) |
| Defekte Geräte | * Regelmäßige fachkundige Kontrolle vorsehen, um gefährliche "Eigeninitiativen" zu vermeiden |
| Fehlende Erste-Hilfe-Leistung | * Möglichkeit einer Erste-Hilfe-Leistung sicherstellen * Notrufnummern für den Ernstfall fixieren und bekanntgeben * Telefonmöglichkeit sicherstellen * Allein arbeitende ArbeitnehmerInnen überwachen z.B.mit Kontrollanrufen |
Mensch-Umwelt
| Gefahren | Maßnahmen |
| Hautschädigung durch Wasser und Reinigungsmittel | * Wasserunlösliche Hautschutzmittel verwenden. * Intakte chemikalienbeständige Handschuhe verwenden (allergenfrei) * Unterziehhandschuhe |
| Vergiften, Verätzen, Reizen, Sensibilisieren durch Reinigungsmittel | * Möglichst ungefährliche Reinigungsmittel verwenden * Verwenderinformation nachweislich zur Kenntnis bringen, vergewissern, ob Unterweisung verstanden wurde * Nur in kleinen verschließbaren Gebinden ausgeben * Nur in Gebinden mit Gefahrenkennzeichnung lagern und verwenden * Verschlüsse und Ausgießvorrichtungen auf leichte Bedienbarkeit und Spritzsicherheit prüfen * Überdosierung durch Dosiervorrichtung, Farbkennzeichnung vermeiden |
| Brand | * Ausleeren der Aschenbecher in Wasserkübel, auf keinen Fall in Papierkörbe |