Schutzeinrichtungen (an Maschinen)

Erhebungs- und Maßnahmenblatt (PDF)
Maßnahmenblatt (PDF)

Mensch-Technik

GefahrenMaßnahmen
Ungesicherte Quetsch-, Scher-, Schneid- Fang- oder Einzugsstellen* Gefahrenstellen sichern
* Trennende Schutzeinrichtungen (z.B. Schutzblech) vor nicht trennende SE (z.B. Lichtschranken)
* Stabile Ausführung
* Keine Umgehungsmöglichkeiten
* SE nicht ohne Werkzeug demontierbar
* Möglichst wenig Behinderung der Arbeit durch SE
* Ausreichnder Abstannd (z.B. bei Möglichkeit des Durchreichens) der SE von der Gefahrstelle
* Aber: SE möglichst nahe an der Gefahrstelle
Ungeeignete Schutzvorrichtungen* Die Schutzeinrichtungen müssen stabil gebaut sein und dürfen keine zusätzlichen Gefahren verursachen
* Schutzeinrichtungen dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können, sie dürfen notwendige Beobachtungs- und Überwachungsvorgänge nicht einschränken
* Schutzeinrichtungen müssen Wartungs-, Reparatur- u.ä Arbeiten möglichst ohne Demontage ermöglichen
Automatisches Wiederingangsetzen* Bei Wiedereinschalten nach Betätigung (z.B. Not-Aus) darf sich das Arbeitsmittel nicht selbsttätig ingangsetzen
Gefahren durch hydraulisch oder pneumatisch betriebene Arbeitsmittel* Hydraulisch oder pneumatisch betriebene Arbeitsmittel müssen sicher wirkende Unterdrucksicherungen haben, die verhindern, dass die auf Grund einer Drucksenkung stehen gebliebenen Arbeitsmittel wieder anlaufen, wenn der Druck zunimmt
Ungeeignete Warnvorrichtungen* Warnvorrichtungen müssen leicht wahrnehmbar und unmissverständlich sein
Gefahrenstellen durch Kraftübertragungseinrichtungen* Wellen, Kupplungen, Riemen- und Seilscheiben, Ketten-, Zahn-, Speichen-, Schnecken- und Schwungräder müssen verkleidet oder verdeckt sein
Gefahrenstellen durch bewegten Teilen, Werkzeuge oder Werkstücke* Gefahr bringende bewegliche Teile müssen gegen Berührung, Eingriff, Einzug, Quetschen u.ä. gesichert sein
Not-Aus-Schaltvorrichtungen* Not-Aus-Schaltvorrichtungen müssen selbsthaltend, auffallend rot und gelb unterlegt gekennzeichnet und so gestaltet und angeordnet sein, dass sie leicht, schnell und gefahrlos betätigt werden können
Wiederanlaufen durch Entriegeln von Not-Ausschaltvorrichtungen* Ein Wiederanlaufen nach Entriegeln von Not-Ausschaltvorrichtungen darf nicht erfolgen
Absturzgefahr von Standplätzen* Ist ein Sturz aus mehr als 1 m Höhe möglich ist, Geländer mit Mittelstange oder Brüstungen vorsehen, Höhe der Sicherungen mind. 1 m, bei Absturzhöhe über 2 m zusätzlich Fußleisten anbringen
Gefahr durch nachlaufende Teile* Entwender Verriegelungseinrichtung (Öffnen erst nach endgültigem Stopp möglich) oder ausreichender Abstand zwischen SE und Gefahrstelle
* Motorbremse vorsehen

Mensch-Umwelt

GefahrenMaßnahmen
Teilweise oder ganz entfernte SE* Bei notwendiger Entfernung: besonders geschultes Personal; Überwachung
* nach Beendigung solcher Arbeiten SE sofort wieder anbringen, ggf. Funktionalität überprüfen
Schwer zugängliche Teile zwecks Wartung u.ä.* Zugang möglichst leicht und gefahrlos anordnen
* Andere Gefahr bringende Maschinenteile müssen geschützt bleiben oder abgeschaltet werden
Gefahr, wenn Schutzeinrichtungen nicht oder nicht richtig funtionieren* Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken, Lichtvorhänge, Schaltleisten, Trittschalmatten, Zweihandschaltungen, öffenbare Verkleidungen, Verdeckungen und Umwehrungen sowie Notausschaltvorrichtungen müssen hinsichtlich ihrer einwandfreien Funktion kontrolliert werden
* Nach Reparaturarbeiten sind diese Kontrollen ebenfalls durchzuführen
* Sichtkontrolle vor jeder Arbeit