| Gefahren | Maßnahmen |
| Absturz von der Laderampe | * Schuhe mit rutschfester Sohle verwenden * Sicherheitskennzeichnung der Absturzkante (schwarz/gelb oder rot/weiß gestreift) |
| Stolperstellen, Absturz beim Entladen des Fahrzeuges | * Ebene Fahrbahn ohne Absätze und Spalt zwischen Fahrzeug und Rampe herstellen * Anpassrampen verwenden |
| Anstoßen, quetschen durch Fahrzeugbewegungen (Hubstapler, Handstapler, Elektrohubwagen) | * Kennzeichnung der Verkehrswege * Fahrordnung einhalten * Sicherheitsschuhe verwenden |
| Heben, Tragen und Befördern schwerer Lasten | * Nach Möglichkeit geeignete Transportgeräte (Transportwagen, Sackrodeln) verwenden * Richtige Hebe- und Tragetechnik schulen und anwenden * Siehe auch eigene Grundevaluierung "Manuelle Handhabung von Lasten" |
| Herabfallende Gegenstände | * Ware nicht zu hoch stapeln * Regalböden mit Blenden versehen * Lagerung in Kisten o.ä. * Sicherheitsschuhe verwenden |
| Scharfe Kanten, rauhe Oberflächen | * Schnittfeste Handschuhe |
| Kippbare Aufbauten auf Fahrzeugen | * Mechanische Abstützung verwenden |
| Bewegliche Seitenwände an Fahrzeugen | * Gegen unbeabsichtigtes Umklappen oder Herabfallen sichern |
| Beladen von Fahrzeugen | * Von Hand nur während Stillstand * Kontrolle, ob angelegte Ladevorrichtung vor dem Ingangsetzen entfernt wurde |
| Ladebordwand | * Ausführung gemäß ÖNORM M 9614 * Abnahme- und wiederkehrende Überprüfung durch Zivilingenieur * Prüfbuch |
| Fehlende Angaben über Gewicht und sonstige Merkmale der Lasten | * Information der Arbeitnehmer über das Gewicht und über erforderliche spezielle Merkmale, wie Lastverteilung, Kippgefahr etc. der Lasten |
| Ladegut auf Fahrzeugen | * Ladegut gleichmäßig verteilen * Nicht zu hoch aufschichten und gegen Verrutschen, Umfallen und Abrollen sichern |
| Hängende Lasten | * Nicht unter Lasten, auf hängenden Lasten oder unter Ladevorrichtungen aufhalten * Unterweisung der Arbeitnehmer |
| Durch LKW | * Beim Zu- und Wegfahren des Fahrzeuges nicht im Gefahrenbereich aufhalten * Unterweisung: Erinnerung und Belehrung der Arbeitnehmer |
| Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel zum Heben oder Bewegen von Lasten | * Das Mitfahren auf diesen Betriebseinrichtungen ist verboten |
| Mangelhafter Zustand der Arbeitsmittel | * Sicht- und Funktionskontrolle, wiederkehrende Prüfung |