5. Vorhandene Angaben in und Arbeiten mit den Grundevaluierungen
Sie finden hier unter Grundevaluierung bereits vorgedruckte Dokumente zurArbeitsplatzevaluierung (die sogen. „Grundevaluierung“). Bei diesen sind bereits Teile ausgefüllt: 1. Die Bezeichnung und die Kurzbeschreibung der Arbeitsplätze, bzw. der Tätigkeiten 2. Personenbezogene Angaben, soweit diese üblicherweise zutreffen 3. Angabe von Beilagen, Informationsblättern u.ä., die hilfreich sind 4. Gesetzlich vorgeschriebene Angaben (z.B.: „Sind Eignungs- und Folgeuntersuchungen erforderlich?“) sind bereits enthalten. 5. Typische Schutzziele und gesetzliche Vorschriften und Normen sind bereits angeführt. 6. Die Gefahren und die verhindernden Maßnahmen sind, soweit diese allgemein zutreffen, bereits angeführt. Spezielle Gefährdungen und die Maßnahmen müssen erst angeführt werden.