8. Hintergrundinformationen, Aufbewahrung und Korrekturen in den Dokumenten


Alle Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente werden gemeinsam im Betrieb aufbewahrt und sind dem Arbeitsinspektor auf Verlangen vorzuweisen. Die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente sind immer am aktuellen Stand zu halten. Wenn also eine neue Maschine angeschafft wird oder sich der Arbeitsablauf geändert hat, sind die Dokumente anzupassen.

 

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