
2. Wie geht das genau?
Es muss vor Beginn der eigentlichen Arbeitsplatzevaluierung folgendes geklärt werden:
WER führt die Gefahrenermittlung durch und WIE wird die Arbeitsstätte in Betrachtungseinheiten unterteilt. Dann werden die Dokumente erstellt, die Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung durchgeführt und die Dokumente aufbewahrt.
Gleich mehr dazu in den nächsten Schritten.
3. Wer macht die Arbeitsplatzevaluierung?