Berechnung der Präventionszeiten
Die nächsten Seiten sollen Ihnen bei der Berechnung der Präventionszeiten,
die für Ihren Betrieb notwendig sind, eine Hilfestellung bieten.
Bestimmen Sie als ersten Schritt wieviele Personen an ihrer Arbeitsstätte beschäftigt
sind.
Als Arbeitsstätte gilt das Gebäude oder Teil eines Gebäudes an dem
sich der Arbeitsplatz befindet, z.B. eine Filiale, aber auch verschiede Plätze
in einem Betriebsgelände gelten als eine Arbeitsstätte.
Zur Abgrenzung im Einzelnen insbesondere bei der Beschäftigung von Behinderten
und Lehrlingen siehe § 77a Absatz 5 ASchG.
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