Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 hat der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt.
Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Themenschwerpunkte:
Die Ausbildung muss 288 Lehreinheiten umfassen und wird in folgende Themenschwerpunkte gegliedert:
1. Einführung und Grundlagen
2. Rechtsgrundlagen und Normen
3. Grundsätze der Organisation und der Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
4. Sicherheit von Arbeitssystemen
5. Ergonomie
6. Schadstoffe
7. Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
8. Kosten-Nutzen-Analyse
9. Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
10. Schnittstellen
Diese 288 Lehreinheiten (LE) entsprechen einer achtwöchigen Ausbildung (36 LE pro Woche bzw. acht LE pro Tag) und werden in vier Blöcken zu je 14 Tagen angeboten. Die Themenabfolge ist aufbauend gestaltet, sodass es erforderlich ist, die vier Blöcke, beginnend mit Block 1, in der vorgesehenen Reihenfolge zu absolvieren.
Zulassung zur Fachausbildung:
Zur Fachausbildung sind Personen zugelassen, die
1. ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben, oder eine Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erfolgreich abgelegt haben, oder nach gewerberechtlichen Vorschriften eine Meisterprüfung oder den erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule nachgewiesen haben oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben
und
2. eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben.
Sonstige Personen sind zur Fachausbildung zugelassen, wenn sie
1. eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben und
2. durch Ablegen einer Aufnahmeprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen haben, dass sie über Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen.
Aufnahmeprüfung:
Die Aufnahmeprüfung zur Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte findet unmittelbar vor dem Block 1 statt, konkret am 1. Kurstag um 08:00 Uhr, und wird in schriftlicher Form abgehalten. In einem Fragebogen wird der Kandidat mit Elementarfragen aus den Fachgebieten Mathematik, Mechanik, Physik, Chemie u.a. konfrontiert. Für die Bearbeitung steht eine Stunde Zeit zur Verfügung.
Lernkontrolle und Prüfung:
Die Fachausbildung schließt mit einer schriftlichen und mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Ausarbeitung einer Projektarbeit nach vorgegebenem Thema und deren Präsentation. Im Rahmen dieser Präsentation werden von der Prüfungskommission die mündlich zu beantwortenden Fragen gestellt. Bei nicht genügendem Erfolg kann die Prüfung nach einer angemessenen Frist (ohne nochmaligen Besuch des Fachlehrganges) wiederholt werden.
Zeugnis:
Der Teilnehmer erhält nach jedem Block eine Teilnahmebestätigung. Über den erfolgreichen Abschluss der Fachausbildung wird ein Zeugnis ausgestellt.
Kompetenzzertifikat:
Die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte kann auf Wunsch mit einer Zertifikatsprüfung abgeschlossen werden. Genaue Modalitäten für den Erwerb und die Verlängerung des Zertifikates werden im Verlauf des Kurses bekannt gegeben.
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten:
Im Rahmen der Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte kann auch die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten absolviert werden. Diese Zusatzausbildung findet jeweils am ersten Freitag der Blöcke zwei, drei und vier von 13.00 – 17.00 Uhr statt. Die Ausbildung ist kostenlos. Mindestteilnehmerzahl ist sechs.
Freiwilliges Repetitorium:
Für jene Teilnehmer, die sich besonders intensiv auf die Abschlussprüfung vorbereiten wollen, wird die Möglichkeit geboten, die wichtigsten Schwerpunkte des Fachlehrganges in einem dreitägigen, 24 Lehreinheiten umfassenden Repetitorium noch einmal zu hören, zu bearbeiten und zu vertiefen.
Kosten der Fachausbildung:
Jeder Block: € 850,-- (mehrwertsteuerfrei)
Repetitorium: € 300,-- (mehrwertsteuerfrei)
Abschlussprüfung: € 85,-- (mehrwertsteuerfrei)
Zertifikatsprüfung (optional): € 85,-- (mehrwertsteuerfrei)
In den Kurskosten sind Verpflegung, sämtliche Skripten, Drucksorten, Gesetze (inkl. CD-Rom „ArbeitnehmerInnenschutz Expert“ und Baumappe), Normen und Materialien, sowie Prüfungsgebühren inbegriffen.
Lehrgangsleitung:
Mag. Christian Schenk, AUVA, Tel.: 01/33 111/451; Mail: christian.schenk@auva.at
Anmeldung
Wir ersuchen aus organisatorischen Gründen die Anmeldungen im Internet unter http://www.auva.at/kursbuchung durchzuführen.
Die für die Anmeldung notwendigen Abschlusszeugnisse der Ausbildung (in Kopie) und die Nachweise der betrieblichen Tätigkeit (in Kopie) übermitteln Sie bitte per Mail oder Fax an die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Hauptstelle, Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB), Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien.
Auskunft
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Hauptstelle
Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB), Schulung
Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien.
Tel.: 01/33 111-413 – Fr. Kessler
01/33 111-572 – Fr. Uhl
01/33 111-395 – Fr. Radosztics
Fax.: 01/33 111-876
Mail: HUB-Schulung@auva.at
Stornobedingungen
Bis zum 14. Tag vor Beginn kann die Veranstaltung durch die AUVA abgesagt werden. Bereits entrichtete Kostenbeiträge werden in diesem Fall rückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind bis zum 14. Tag vor Beginn kostenfrei. Danach werden 50 % des Kostenbeitrages; ab dem 3. Tag vor Beginn oder bei Nichterscheinen wird der volle Kostenbeitrag verrechnet. Die Nennung einer Ersatzperson ist möglich.