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Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung

Informationsfilm zu Evaluierung psychischer Belastung in voller Länge

Die vier Module des Informationsfilms als Einzelvideos

Stress am Arbeitsplatz managen – ein Video des Sozialministeriums im Rahmen der Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie (ÖAS)

Das Video "Stress am Arbeitsplatz managen" des Zentralarbeitsinspektorats erläutert die fünf Schritte einer erfolgreichen Evaluierung und zeigt praktische Umsetzungsbeispiele aus Betrieben auf.

Warum Evaluierung psychischer Belastungen?

Seit Jänner 2013 ist die Novelle des ASchG in Kraft getreten. Dabei wird die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen ausdrücklich betont, wie auch schon in § 68 Abs. 1 als besondere Maßnahme bei Bildschirmarbeit seit jeher gefordert.
Der Nutzen dieser gesetzlichen Vorgabe liegt klar auf der Hand:

  • Einbezug des Menschen in den bisher technisch versierten Arbeitnehmerschutz
  • Wirtschaftlicher Erfolg
  • Optimierung der Organisation der Arbeit
  • Stärkere Bindung der MitarbeiterInnen an das Unternehmen
  • Geringere Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
  • Verbesserung des Betriebsklimas

Was versteht man unter Arbeitsplatzevaluierung?

Die Evaluierung ist eine Einheit aus:

  • Ermitteln von arbeitsbedingten (psychischen) Belastungen
  • Beurteilen und Bewerten
  • Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen (die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen wird empfohlen)
  • Dokumentieren (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente)
  • Wirksamkeit überprüfen und aktualisieren
Prozess Evaluierung Psychischer Belastungen

Worum geht es bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung?

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung sind ausschließlich die Bedingungen/Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern, sondern um konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen (lt. § 3 Abs. 2 ASchG Stand der Technik/ÖNORM EN 10075):

  • Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kunden, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten, ...)
  • Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen, …)
  • Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software, …)
  • Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume, …)

Erfolgsfaktoren für die gelungene Umsetzung

  • Zuständigkeiten und Arbeitsschritte festlegen
  • Arbeitsplätze aus allen Unternehmensbereichen miteinbeziehen
  • Gegebenenfalls externe Unterstützung beiziehen (insbesondere Arbeitspsychologie)
  • Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente unter Beachtung der vier Belastungsdimensionen
  • Einbeziehen von Betriebsrat/ Personalvertretung
  • Kontinuierliche Beteiligung und Information der Belegschaft
  • Rückmeldung der Ergebnisse an die Belegschaft
  • Erarbeiten von Maßnahmen unter Beachtung der Grundsätze der Gefahrenverhütung (lt. § 7 ASchG)
  • Wirksamkeit der Evaluierung überprüfen und erforderlichenfalls (lt. § 4 Abs. 4-5 ASchG) anpassen

Verfahren zur Evaluierung psychischer Belastung

Weitere Informationen zu diversen standardisierten Verfahren zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen finden Sie hier!