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Wie geht das?

3. Wer führt die Arbeitsplatzevaluierung durch?

Verantwortlich für die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber. Diese/r kann jedoch die Durchführung dieser Aufgabe an fachkundige Personen delegieren, die Verantwortung bleibt aber bei der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber.

In jedem Fall sind bei der Arbeitsplatzevaluierung zu beteiligen:

  • Sicherheitsfachkraft (SFK)
  • Arbeitsmediziner/in (AM)
  • Betriebsrat/Betriebsrätin (BR)
  • Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) (wenn vom BR delegiert oder wenn kein/e Betriebsrätin/kein Betriebsrat vorhanden ist) und
  • alle Arbeitnehmer (wenn weder BR oder SVP vorhanden ist)