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Werdende und stillende Mütter

Das Mutterschutzgesetzt (MSchG) regelt den Schutz der Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern bei der Arbeit. Unter anderem finden sich darin Beschäftigungsverbote- und beschränkungen sowie die Verpflichtung zur Mutterschutzevaluierung.

Evaluierung

Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den Arbeitgeber:innen hinsichtlich der bestehenden Gefahren für Schwangere oder stillende Mütter überprüft werden (Mutterschutzevaluierung).

Evaluierung nach Branchen