Zum Hauptinhalt springen (Accesskey 1)

Begünstigt Behinderte

Arbeitgeber:innen haben laut dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) bei der Übertragung von Aufgaben an Arbeitnehmer:innen auch deren Eignung in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen. Durch eine Evaluierung ist festzustellen, ob es spezifische Gefahren für besonders gefährdete oder schutzbedürftige Arbeitnehmer:innen gibt.

Evaluierung

Wenn die Evaluierung spezifische Gefahren für Arbeitnehmer:innen feststellt oder für bestimmte Arbeiten nicht jede:jeder Arbeitnehmer:in eingesetzt werden kann, ist dies in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten festzuhalten und entsprechende Maßnahmen sind umzusetzen.

Weiterführende Informationen