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Gehörschutz

Wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind, ist Gehörschutz die einzige Möglichkeit um die Entwicklung einer Lärmschwerhörigkeit zu verhindern.
Als Grundlage für die Auswahl von Gehörschutz wird die Verwendung des Merkblattes M.plus 700 „Gehörschutz“ empfohlen. In diesem Merkblatt wird die Auswahl nach Tragekomfort, eine Abschätzung der akustischen Schutzwirkung mittels HML Check und die verschiedenen Arten von Gehörschutz detailliert beschrieben.

Bei Überschreiten der Auslösewerte für gehörgefährdenden Lärm muss vom Arbeitgeber geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte für gehörgefährdenden Lärm muss der Gehörschutz verpflichtend verwendet werden.

Bei der Auswahl von Gehörschutz muss vor allem ein

  • guter Tragekomfort und
  • eine ausreichende bzw. angemessene Schalldämmung

sichergestellt werden.

Beim Tragekomfort sind Parameter wie Größe, Häufigkeit des Auf- und Absetzens, Sprach- und Signalverständlichkeit, Hitzeeinwirkung, medizinische Aspekte, Zusammenwirken mit anderer persönlicher Schutzausrüstung (PSA) etc. zu berücksichtigen. Je höher der Tragekomfort, desto höher ist auch die Akzeptanz bei den Mitarbeitern und desto konsequenter wird auch der Gehörschutz auch verwendet.

Hinsichtlich der Schalldämmung gibt es sowohl Gehörschutzstöpsel als auch Kapselgehörschutz bzw. Otoplastiken mit vergleichsweise hoher oder niedriger Schalldämmung.
Unter Verwendung des Lärmexpositionspegels und der Dämmwerte des Gehörschutzes kann der Pegel am Ohr bei Verwendung des Gehörschutzes abgeschätzt werden. Dieser muss auf jedem Fall unter dem Expositionsgrenzwert von 85 dB liegen, idealerweise im Bereich von 70 dB bis 80 dB. Bei Auftreten von akustischen Warnsignalen am Arbeitsplatz muss geprüft werden, ob diese bei Verwendung des Gehörschutzes noch deutlich gehört werden können.

Mit den nachfolgenden Excel Tabellen kann eine Berechnung mittels HML Check erfolgen. Die türkisen Felder erfordern eine Text bzw. Zahleneingabe. Bei den schwarz umrandeten Felder handelt es sich um „Pull Down“ Menüs.

Eine kostenlose Webapplikation bzw. kostenloses Programm ("Software zur Auswahl von Gehörschützern") samt hinterlegter Produktdatenbank kann von der Webseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter nachfolgenden Link verwendet bzw. heruntergeladen werden.

Für jede:n Arbeitnehmer:in muss ein Gehörschutz zur alleinigen Benutzung zur Verfügung gestellt werden (PSA-V).
Um eine korrekte Verwendung sicherzustellen und die Tragebereitschaft zu erhöhen ist eine entsprechende Unterweisung der Betroffenen vor der Verwendung von Gehörschutz unbedingt erforderlich.

Reicht die Schalldämmung meines/eines Gehörschutzes? Excel Überprüfung

Als persönliche Schutzausrüstung verwendete Gehörschützer müssen ausnahmslos eine CE Kennzeichnung (EN 352) aufweisen. Bei gleichzeitiger Verwendung mit anderer persönlicher Schutzausrüstung muss die Vereinbarkeit sichergestellt werden (z.B. an Schutzhelm befestigter Kapselgehörschutz)