Werdende und stillende Mütter
Das Mutterschutzgesetzt (MSchG) regelt den Schutz der Gesundheit von werdenden und stillenden Müttern bei der Arbeit. Unter anderem finden sich darin Beschäftigungsverbote- und beschränkungen sowie die Verpflichtung zur Mutterschutzevaluierung.
Evaluierung
Alle Frauenarbeitsplätze müssen von den Arbeitgeber:innen hinsichtlich der bestehenden Gefahren für Schwangere oder stillende Mütter überprüft werden (Mutterschutzevaluierung).
Evaluierung nach Branchen